Verankerung von Gerüsten

 

Die Verankerungen dienen der Ableitung von horizontalen Kräften auf das Gerüst.

In Längsrichtung zum Gerüst wirkende Kräfte werden von den diagonalen des Gerüstes bis in den Untergrund abgeleitet, entsprechend der Zulassung des Gerüstes.

Quer zu Gerüst und Gebäude wirkende Kräfte würden zum Umkippen des Gerüstes führen, wenn diese Kräfte nicht ins Gebäude eingeleitet werden.

Die Verankerung darf nur an standsicheren und festen Bauteilen angebracht werden, in der Regel an Deckenscheiben oder Stützen. Befestigungen an Schneefanggittern, Blitzableitern, Dachrinnen, Fallrohren, Fensterrahmen oder gemauerten Brüstungen sowie an deren Befestigungsmitteln sind unzulässig.
Es dürfen nur Verankerungsmittel
(Ösen, Dübel, Schrauben) verwendet werden, die durch Prüfung oder Zulassung nachgewiesen haben, dass sie die erforderlichen Ankerkräfte auch in den vorhandnen Untergrund übertragen können.

Werden z.B. Netze oder Planen an Gerüsten oder an Schutzwänden angebracht, sind wegen der erhöhten Beanspruchung infolge Wind zusätzliche Verankerungsmaßnahmen entsprechen statischer Berechnung erforderlich.

Verankerungen und Verstrebungen dürfen erst bei – und in Abstimmung mit – dem Abbau entfernt werden.

Müssen Verankerungen wegen durchzuführender Arbeiten vorzeitig gelöst werden, ist vorher für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen.