Eine präzise und nachvollziehbare Abrechnung ist im Gerüstbau das Fundament für eine erfolgreiche und konfliktfreie Projektabwicklung. Mit der Einführung der überarbeiteten ATV DIN 18451:2023-09 im Oktober 2023 wurden die Regeln für die Abrechnung von Gerüstbauleistungen grundlegend modernisiert und vereinfacht. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die wesentlichen Änderungen der Norm, erläutert die zentrale Rolle des Aufmaßes und unterstreicht die Wichtigkeit der Auftraggeberunterschrift zur Vermeidung von Streitigkeiten.
Was ist die DIN 18451 und warum ist sie relevant?
Die ATV DIN 18451 ist die Allgemeine Technische Vertragsbedingung (ATV) für Gerüstarbeiten und Bestandteil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C). Sie regelt das Auf-, Um- und Abbauen sowie die Gebrauchsüberlassung von Gerüsten und Bühnen, die als Hilfskonstruktionen für Bauarbeiten eingesetzt werden. Die Norm legt fest, wie Gerüstbauleistungen beschrieben, kalkuliert und abgerechnet werden.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die ATV DIN 18451 kein Gesetz und keine Rechtsverordnung ist. Sie wird ausschließlich bei öffentlichen Vergaben nach der VOB/A automatisch Vertragsbestandteil. In allen anderen Fällen — also bei privaten Bauvorhaben und im unternehmerischen Rechtsverkehr — wird sie nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich vereinbart haben. Gerüstbauunternehmen sollten daher stets darauf achten, die Geltung der DIN 18451 vertraglich zu vereinbaren, um auf einer klaren und anerkannten Grundlage abrechnen zu können.
Die neue DIN 18451:2023-09: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Nach rund zwei Jahren intensiver Überarbeitung trat am 5. Oktober 2023 die neue Fassung der ATV DIN 18451 in Kraft. Die Neufassung zielt darauf ab, die Abrechnung von Gerüstbauleistungen übersichtlicher, nachvollziehbarer und weniger streitanfällig zu gestalten. Die Überarbeitung war notwendig geworden, weil die bisherige Fassung aus dem Jahr 2016 in der Praxis zu erheblichen Auslegungsproblemen geführt hatte — insbesondere bei der Abgrenzung zwischen Arbeits- und Schutzgerüsten.
Einheitliche Bezugspunkte für alle Gerüstbauarten
Die wohl bedeutendste Änderung betrifft die Bezugspunkte für die Leistungsermittlung. Während in der bisherigen Fassung je nach Bauart noch unterschieden wurde, ob die Maße der eingerüsteten Fläche oder die Maße der Gerüste maßgeblich sind, legt die Neufassung 2023 nun einheitlich für alle Bauarten fest:
Ausschließlich die technisch erforderlichen Maße an den Außenseiten der Gerüstkonstruktion sind Grundlage für die Leistungsermittlung.
Das bedeutet in der Praxis: Es wird nicht mehr die Wand des Gebäudes gemessen, sondern das Gerüst selbst. Das Außenmaß ergibt sich aus dem vorgegebenen Wandabstand (dem Abstand zwischen Bauwerk und Gerüstbelag) und der Breitenklasse des Gerüsts. Damit entfällt auch die bisherige Streitfrage, ob es sich um ein Arbeitsgerüst, ein Schutzgerüst oder eine Kombination aus beiden handelt — denn in der neuen Norm wird abrechnungsbezogen nicht länger zwischen diesen Gerüstarten unterschieden.
Für die Ermittlung des Höhenmaßes gilt: Die Höhe wird von der Standfläche des Gerüstes bis zur obersten Belagfläche plus zwei Meter gerechnet. Ausnahmen gelten nur für Traggerüste und Auflagergerüste für Wetterschutzdächer.
Wegfall der Grundeinsatzzeit
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Gebrauchsüberlassung. Die bisher übliche vierwöchige Grundeinsatzzeit ist in der neuen Norm nicht mehr vorgesehen. Stattdessen wird die Gerüstbauleistung nun klar in zwei eigenständige Bereiche unterteilt:
Die Werkleistung umfasst den Auf-, Um- und Abbau des Gerüsts und wird als Montage abgerechnet. Die Gebrauchsüberlassung bezeichnet den Zeitraum, in dem das Gerüst dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen wird, und wird separat vereinbart und abgerechnet. Diese klare Trennung sorgt für eine transparentere Kostenstruktur von Beginn an und verhindert Missverständnisse über den Leistungsumfang.
Diese klare Gliederung ermöglicht eine detailliertere und nachvollziehbarere Leistungsbeschreibung und -abrechnung und schafft die Transparenz, die für eine sichere Preisfindung und ein partnerschaftliches Miteinander was bei der @Gemeinhardt Service GmbH gelebt wird und notwendig ist.