Übermessen von Öffnungen

Arbeitsgerüste nach Flächenmaß, Übermessen von Öffnungen Aufmaßfläche Gerüst: Fa = L x H Bei der Abrechnung nach Flächenmaß wird die überbrückte Fläche, z.B. eine freigehaltene Einfahrt, bei der Abrechnungsfläche nicht abgezogen. Nach Abschnitt 5.2.1 werden Öffnungen in der eingerüsteten Fläche übermessen. Zudem geht dies aus der Definition der Standfläche hervor. Die Standfläche eines Gerüstes ist … Übermessen von Öffnungen weiterlesen

Offensive für den Ausbildungsberuf zum/zur Gerüstbauer/in

Die Bundesinnung Gerüstbau und viele Gerüstbaubetriebe starten eine Offensive für den Ausbildungsberuf zum/zur Gerüstbauer/in. Vielen Schülern, Lehrern und auch Ausbildungsberatern ist nicht bekannt, dass der Gerüstbauer ein Ausbildungsberuf ist. Seit 1998 ist der Gerüstbau sogar ein Vollhandwerk und somit auch ein Meister-Beruf. Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und viele Gerüstbaubetriebe treten jetzt gemeinsam an, um … Offensive für den Ausbildungsberuf zum/zur Gerüstbauer/in weiterlesen

Gerüst der Hausratversicherung melden

Bei einem Gerüstaufbau muss eine Meldung an die Hausratversicherung gehen: Wenn die Fassade einer Immobilie saniert wird, muss meistens ein Gerüst aufgebaut werden. Woran aber die wenigsten Hauseigentümer, Vermieter und Mieter denken: Sie müssen den Gerüstaufbau ihrer Hausratversicherung melden. Das der Gerüstaufbau auch Konsequenzen für die Versicherung haben kann, daran denken die wenigsten Eigentümer. Doch Hausbesitzer und … Gerüst der Hausratversicherung melden weiterlesen

Arbeitsgerüste nach Flächenmaß

Arbeitsgerüste nach Flächenmaß Bei der Abrechnung von Arbeitsgerüsten nach Flächenmaß wird nach Abschnitt 5.2.1 und 5.3.1 die Länge des Gerüstes in der größten horizontalen Abwicklung der eingerüsteten Fläche gerechnet. Die Rücksprünge unterbrechen die wandseitige Gerüstflucht (Belagkante) und sind daher zu berücksichtigen. Aufmaßlänge Gerüst: La = L1 + 2 x L3 + L4 + 2 x … Arbeitsgerüste nach Flächenmaß weiterlesen