Überbrückungen werden bei Abrechnung nach Längenmaß, mit der Länge des überbrückten Zwischenraumes berechnet. Die Öffnung selbst wird übermessen und nicht abgezogen.
Kategorie: Aufmaß
Erfahren Sie mehr über die Aufmaßberechnung im Gerüstbau in meinem Blog.
Übermessen von Öffnungen
Arbeitsgerüste nach Flächenmaß, Übermessen von Öffnungen Aufmaßfläche Gerüst: Fa = L x H Bei der Abrechnung nach Flächenmaß wird die überbrückte Fläche, z.B. eine freigehaltene Einfahrt, bei der Abrechnungsfläche nicht abgezogen. Nach Abschnitt 5.2.1 werden Öffnungen in der eingerüsteten Fläche übermessen. Zudem geht dies aus der Definition der Standfläche hervor. Die Standfläche eines Gerüstes ist … Übermessen von Öffnungen weiterlesen
Arbeitsgerüste nach Flächenmaß
Arbeitsgerüste nach Flächenmaß Bei der Abrechnung von Arbeitsgerüsten nach Flächenmaß wird nach Abschnitt 5.2.1 und 5.3.1 die Länge des Gerüstes in der größten horizontalen Abwicklung der eingerüsteten Fläche gerechnet. Die Rücksprünge unterbrechen die wandseitige Gerüstflucht (Belagkante) und sind daher zu berücksichtigen. Aufmaßlänge Gerüst: La = L1 + 2 x L3 + L4 + 2 x … Arbeitsgerüste nach Flächenmaß weiterlesen