Daueranker System HALFEN-DEHA

Daueranker und Sonderkonstruktionen zur Gerüstverankerung in Fassaden mit Wärmedämmverbundsystemen (WDVS)

Aufgrund der verschärften Anforderungen der Wärmedämmverordnung werden Fassaden zunehmend
mit Wärmedämmverbundsystemen bekleidet, die immer dicker werden. Dämmstärken von 16 cm und
mehr sind die Regel, und selbst im Bestand werden zwischenzeitlich Aufdopplungen vorgenommen.
Dies führt zu erheblichen Konsequenzen für den Gerüstbau, insbesondere, was die Verankerungen
angeht.
Der Bauherr bzw. sein beauftragter Planer stehen in der Pflicht, bereits in der Planungs- und Ausschreibungsphase
dauerhafte Verankerungssysteme für die Gerüstbefestigung vorzusehen.
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) verpflichtet
den Bauherren bei Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts, allgemeine Grundsätze zur
Verhütung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen. Hierzu zählt auch, dass er
bereits in der Planungsphase und der Ausschreibung seines Bauvorhabens sicherheitstechnische
Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege, hier insbesondere auch Gerüste und deren Verankerungen
am Bauwerk, berücksichtigt und ausschreibt.