Die Natur stellt einen ernstzunehmenden Gegner dar, wenn es um die Sicherheit auf Baustellen geht. Ein Gerüstbau kann so sicher wie möglich erfolgen, doch schon ein heftiger Hagel, ein orkanartiger Sturm oder die Überflutung des Untergrundes machen im schlimmsten Fall sämtliche Sicherheitsbemühungen zunichte. Die notwendigen Schritte zur Arbeitssicherheit sind klar: das Gerüst muss sofort überprüft werden. Doch wer veranlasst die Prüfung und wer muss für sie aufkommen? Wir klären auf.
Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung für den sicheren und fachgerechten Gerüstbau selbst trägt allein das Unternehmen, das Sie mit der Errichtung Ihres Gerüstes beauftragt haben. Dieses Unternehmen kümmert sich um Materialauswahl, Verankerungen, Zusammenbau und allem, was mit dem bloßen Gerüstbau zusammenhängt. Qualitätsunternehmen werden Ihnen darüber hinaus anbieten, zusätzliche besondere Leistungen, wie Sicherungsmaßnahmen für den öffentlichen Verkehr oder Hochwasserschutzmaßnahmen für Sie zu übernehmen.
Der Aufbau des Gerüstes ist jedoch komplett getrennt von der Nutzung zu betrachten. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung und die ständige Sicherheit des Gerüstes liegt nämlich allein beim Auftraggeber und beginnt mit der Übergabe des Gerüstes. Achten Sie als Auftraggeber daher genau darauf, was Ihnen der Gerüstbauer bei der Einweisung an Informationen mit auf den Weg gibt.
Veränderungen am Gerüst
Auch wenn Ihnen als Auftraggeber allein die Verantwortung für die sachgemäße Nutzung des Gerüstes obliegt, darf nur das für den Gerüstbau beauftragte Unternehmen Veränderungen daran vornehmen. Sollten später dennoch Veränderungen oder Beschädigungen auftreten, zum Beispiel durch randalierende Jugendliche oder ein unvorsichtig zurücksetzendes Fahrzeug, müssen Sie zügig handeln. Beauftragen Sie sofort den Gerüstbauer, damit er den Schaden begutachtet, ihn beseitigt und die Standsicherheit wieder herstellt. Ein wichtiger Schritt, mit der Sie Ihrer Pflicht zur Gewährleistung der Sicherheit auf dem Gerüst nachkommen.
Was tun, wenn Naturereignisse zuschlagen?
Nachrichten und Klimaberichte zeigen klar: katastrophale Naturereignisse nehmen zu. Dabei müssen noch nicht einmal eine Jahrhundertflut oder ein Tornado dafür verantwortlich sein, dass die Standsicherheit eines Gerüstes leidet. Oft reichen schon orkanartige Böen in einem ganz normalen Sturm aus, dass sich Dachpfannen lösen und auf das Gerüst stürzen oder Äste vom benachbarten Baum brechen und sich im Gerüst verheddern.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt in der TRBS 2121, den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, klare Anweisungen, wie sich ein Auftraggeber nach solchen außergewöhnlichen Ereignissen zu verhalten hat. Üben diese Ereignisse eine schädigende Wirkung auf die Sicherheit des Gerüstes aus, muss der Auftraggeber zur Wahrung des Arbeitsschutzes eine außergewöhnliche Prüfung veranlassen. Die Kosten für diese besondere Leistung trägt der Auftraggeber.
In günstigsten Fall wird Sie das Unternehmen, welches Sie mit dem Gerüstbau beauftragt haben, nach so einem Naturereignis auf die notwendige Überprüfung hinweisen. Die Sicherheit auf dem Gerüst liegt schließlich im Interesse aller Beteiligten.