Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA): Jährliche Prüfung ist Pflicht

Einmal jährlich muss sie dem kritischen Blick eines Sachkundigen standhalten: die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Das fordern die Berufsverbände und auch unsere Verantwortung für jeden Mitarbeiter bei der Gemeinhardt Service GmbH. Im Notfall kann die PSAgA im Gerüstbau zum Lebensretter werden.  

Doch damit die PSAgA ihre wichtige Aufgabe erfüllt, muss sie in einwandfreiem Zustand sein. Im täglichen Einsatz hat sie eine Menge auszuhalten: Die robuste Kleidung der Gerüstbauer scheuert an ihr, ebenso raue Gebäudefassaden und Werkzeug. Wind, Regen, Sonne, Hitze, Kälte und Schmutz nagen am Material.  

51 Punkte prüft der Sachkundige, bevor er einer PSAgA sein Ok gibt: Schultergurte, Polster, Bauchgurt, Falldämpfer, Karabinerhaken, Nähte und Ösen kommen unter die Lupe. Das Ergebnis wird in einem Wartungsprotokoll festgehalten. 

Doch die beste Schutzausrüstung nützt nichts, wenn sie in der Praxis falsch angewendet wird. Die richtige Handhabung erläutert die Regel 112-198 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Regel 112-199 ergänzt, wie bei einer Unfallrettung mit Fallschutzgurt vorzugehen ist. 

Die PSAgA sorgt für Sicherheit am Gerüst 

Die Gemeinhardt Service GmbH führt regelmäßige Schulungen durch, damit jeder Anwender auch wirklich absolut sicher mit der PSAgA umgeht. Wie ist sie anzulegen? Wo am Gerüst muss sie angeschlagen werden. Wie richtig aufbewahrt? Und was muss ich im Notfall unternehmen? 

Gerüstbauer arbeiten in großen Höhen. Dort, wo manch anderer sich niemals hintrauen würden. Das macht den Reiz unseren Jobs aus. Doch es bedeutet keinesfalls, halsbrecherisch unterwegs zu sein. Die Verantwortung für sich und andere spielt eine extrem wichtige Rolle im Beruf des Gerüstbauers. 

Umfassender Schutz für Gerüstbauer 

Die PSAgA ist deshalb nur ein Glied in der langen Kette von Maßnahmen, die heute für Sicherheit am Gerüst sorgen. Viele davon sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) festgehalten. Dazu gehören Montageanweisung, Absturzsicherung am Gerüst und sichere Zugänge. Sie sorgen dafür, dass es erst gar nicht zu einem Unfall kommt. Trotzdem fordert die TRBS 2121, dass Gerüstbauer auch für den Notfall vorbereitet sind. Eine Ausrüstung zur Rettung von Abgestützten ist deshalb auf der Baustelle immer mitzuführen. Und das Personal muss damit umgehen können. 

Die PSAgA schützt zwar vor einem Aufprall auf dem Boden. Stürzt ein Arbeiter vom Gerüst, hängt er in seinem Gurtsystem. Damit ist er aber noch in Sicherheit. Durch das sogenannte Hängetrauma kann es zu lebensbedrohlichen Schockzuständen kommen. 

Ein Verunglückter muss deshalb so schnell und so fachgerecht wie möglich aus dem hängenden Gurt befreit werden. Ein spezielles Höhenrettungsgerät ist Teil jedes Gerüstbau-Einsatzes. Regelmäßige Schulungen sorgen dafür, dass das Personal auf dessen Einsatz vorbereitet ist. Und dass dieses Know-how immer wieder aufgefrischt wird. 

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie wir für Sicherheit auf der Baustelle sorgen. Dann sprechen Sie mit uns. Wir freuen uns auf Sie.