Fahrerkarte

Fahrerkarte

Ein Plus für die Sicherheit im Gerüstbau

Jeder Fahrer der Gemeinhardt Service GmbH für Spezial-Gerüstbau führt eine mit sich: die Lkw-Fahrerkarte. Sie zeichnet auf, wann der Fahrer auf Tour ist und wann er eine notwendige Pause. So trägt sie dazu bei, vorgeschriebene Ruhezeiten einzuhalten. Und schafft damit Sicherheit für alle Seiten. Doch der scheckkartengroße Fahrnachweis kann noch mehr.

Wer einen Lkw fährt, um gewerblich Güter zu transportieren, muss eine Fahrerkarte nutzen. Sie ist Pflicht ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Auch Fahrzeuge unter diesem Gewicht, aber mit mehr als 2,8 Tonnen, sind von der Regelung betroffen. Damit gehört sie auch zur Ausstattung von Fahrern, die für uns Gerüstbauer unterwegs sind.

Beginnt der Fahrer seine Schicht, steckt er seine Fahrerkarte in das Kontrollgerät. Es zeichnet nun sämtliche Lenk-, Ruhe-, Arbeits- und Bereitschaftszeiten auf.

Die Fahrerkarte zeigt, ob der Fahrer vorgeschriebene Ruhezeiten einhält

Karte und Kontrollgerät registrieren zusammen eine ganze Reihe von Informationen: Die persönlichen Daten des Fahrers wie Name und Geburtsdatum, die Führerscheinnummer, die Fahrzeugdaten, darunter den Kilometerstand, die Lenk- und Ruhezeiten – aber auch, ob der Fahrer allein oder mit einem Beifahrer unterwegs ist. Sogar die Geschwindigkeit und eventuell deren Überschreitung können am Ende ausgelesen werden.

Nur wache und fitte Gerüstbau-Fahrer sind sicher unterwegs und schützen auch andere Verkehrsteilnehmer, das gilt auch für die Gemeinhardt Service GmbH. Deshalb sind Pausen vorgeschrieben. Die Polizei führt regelmäßig Kontrollen auf den Straßen durch. Fahrer müssen dann ihre Tätigkeiten lückenlos nachweisen können.

Viele Fahrer haben noch weitere Aufgaben, zum Beispiel im Lager. Auch diese Arbeiten werden dokumentiert. Wie die Ruhezeiten müssen sie manuell nachgetragen werden.

Seine Fahrerkarte vergisst der Fahrer besser nicht. Auch die korrekte Aufzeichnung sollte gewissenhaft kontrolliert werden. Bei Verstößen winken saftige Strafen – für den Fahrer selbst, aber auch das Unternehmen kann zur Kasse gebeten werden.

Das Gerüstbau-Unternehmen archiviert alle Daten aus dem Fahrtenschreiber

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die gespeicherten Daten zu kontrollieren und aufzubewahren. Dafür verfügt er über eine eigene Unternehmenskarte. Zu seinen Pflichten zählt auch, zu kontrollieren, ob Fahrtenschreiber und Fahrerkarte einwandfrei funktionieren.

Spätestens alle 90 Tage muss das Unternehmen die Daten aus dem Fahrtenschreiben auslesen und kopieren. Für die Fahrerkarten gilt eine Frist von 28 Tagen. Alle Daten muss der Arbeitgeber samt einer Sicherungskopie ein Jahr lang aufbewahren und bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres vernichten.

Bleibt nur noch zu klären, wie man an eine Fahrerkarte kommt. Sie muss bei einer zuständigen Ausgabestelle beantragt werden, was in der Regel zwei Wochen dauert und eine Woche bei einer Verlängerung. Infrage kommen zum Beispiel der TÜV, die DEKRA oder das Kraftfahrt-Bundesamt.

Die ausgestellte Fahrerkarte ist dann fünf Jahre gültig. Beim Antrag muss der Fahrer einige Unterlagen mitbringen, darunter einen Nachweis über seinen Wohnsitz, einen Führerschein, einen Identitätsnachweis wie den Personalausweis und ein biometrisches Lichtbild. Für die Fahrerkarte wird dann eine Gebühr fällig, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Insgesamt werden etwa 30 und 40 Euro fällig.

Haben Sie Fragen, welche Rolle die Fahrerkarte im Gerüstbau spielt? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.