Treppentürme

Treppentürme können als Podesttreppen oder als gegenläufige Treppen in das vorhandene Gerüst integriert oder freistehend errichtet werden.

Sie müssen im Regelfall bis zu 2 kN/m² zulässiger Belastung standhalten.

  • Gegenläufige Treppen haben den Vorteil, dass der Arbeitsbereich auf der jeweiligen Gerüstlage frei bleibt und ein ungestörtes Arbeiten ermöglicht wird. Darüber hinaus bieten diese Treppentürme einen ausreichenden und komfortablen Bewegungsspielraum beim Treppensteigen.
  • Freistehende Treppentürme können frei platziert und umgesetzt werden und dienen als Zugang zu höher oder tiefer gelegenen Arbeitsplätzen, zum Beispiel Dächer oder Baugruben.
  • Wichtig ist, dass alle notwendigen Verankerungen und  Bauteile nach der Regelausführung des Herstellers eingebaut werden.
  • In Modulgerüsten ist die Treppenbreite variabel. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen, passend zur notwendigen Verkehrslast.

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