Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz und regelt die Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Union zum Arbeitsschutz. Die genaue Bezeichnung lautet „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitszustandes der Beschäftigten bei der Arbeit“. Es soll alle Maßnahmen, Mittel und Methoden zur Sicherung des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz gewährleisten und dadurch Arbeitsunfälle vermeiden. Im Gerüstbau gehört dazu beispielsweise eine Absturzsicherung.

Das Arbeitsschutzgesetz beinhaltet verschiedene allgemeine Grundsätze. Unter anderem ist darin verankert, dass die Arbeit so zu gestalten ist, dass eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers möglichst vermieden bzw. die verbleibende Gefährdung so gering wie möglich gehalten wird. Potenzielle Gefahren müssen an ihrer Quelle bekämpft und alle Arbeitnehmer ausreichend über die Sicherheitsmaßnahmen informiert werden.

Arbeitsschutzgesetz und Gefährdungsbeurteilung

Ein wichtiger Bestandteil vom Arbeitsschutzgesetz sind sogenannte Gefährdungsbeurteilungen. Dabei werden sowohl Arbeitsstätten und Arbeitsplätze sowie Abläufe bestimmter Tätigkeiten und Verfahren näher beleuchtet. Zu beachten ist der Unterschied zwischen einer potenziellen Gefährdung und einer Gefahr. Im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes setzen Gefährdungen früher ein als Gefahren. Die Gefährdung behandelt die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderung an das Ausmaß der Schädigung. Auch die Wahrscheinlichkeit des Eintretens spielt dabei keine Rolle. Bei der Gefahr hingegen geht es um den objektiv zu erwartenden Schaden, wenn eine Tätigkeit ungehindert vollführt wird, verbunden mit der Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines Schadenfalls.