Überbrückungen werden bei Abrechnung nach Längenmaß, mit der Länge des überbrückten Zwischenraumes berechnet.
Die Öffnung selbst wird übermessen und nicht abgezogen.
Überbrückungen werden bei Abrechnung nach Längenmaß, mit der Länge des überbrückten Zwischenraumes berechnet.
Die Öffnung selbst wird übermessen und nicht abgezogen.