Was ist VOB

VOB in der Gerüstbau-Praxis

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Gerüst-Fachmann. Von der Auftragsvergabe, über allgemeine Vertragskonditionen, bis hin zu technischen Richtlinien bei der Bauausführung beschreibt sie alle relevanten Auftragsdetails. Für öffentliche Bauprojekte gilt die VOB verpflichtend, obwohl sie weder ein Gesetz, noch eine Verordnung ist. Ebenso sind private Bauherren an die VOB gebunden, wenn sie öffentliche Gelder in ihrem Bauvorhaben einsetzen.

Regelwerk für Gerüst- und andere Bauvorhaben

90 Jahre ist die VOB alt, aber noch immer aktuell. Die ersten Grundsätze für eine sachgerechte Vergabe und Abwicklung von Bauaufträgen wurden bereits 1926 zusammengetragen. Seither übernimmt der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) die regelmäßige Aktualisierung des Regelwerks. Dieses Fachgremium ist mit Vertretern der öffentlichen Hand und Teilnehmern aus den Spitzenverbänden der Bauindustrie besetzt. So bleiben die Interessen der Auftraggeber auf der einen Seite und der Auftragnehmer auf der anderen Seite gewahrt. Die jüngste Neufassung der VOB beinhaltet neue europäische Vergaberichtlinien und ist in 2016 in Kraft getreten.

VOB – Regelungen zur Vergabe, Konditionen und technischen Details

Die Vergabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen besteht aus drei Teilen, in denen die Vergabe von Bauaufträgen, Vertragskonditionen und technischen Details der Gerüst- und Bauausführung geregelt sind. In der Kurzform werden sie als VOB/A, VOB/B und VOB/C referenziert, die offiziell wie folgt heißen:

– VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

Im ersten Abschnitt ist beschrieben, wie die Auswahl eines geeigneten Gerüst- oder allgemeinen Bauunternehmens zu erfolgen hat.

– VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

Die Regelungen im zweiten Teil gehen auf unerwartete und dynamischen Aspekte eines Bauvorhabens ein, die häufig erst während des Bauvorhabens bekannt werden. Daher wird die VOB/B oft auch dann als Geschäftsbedingung vereinbart, wenn sie nicht verpflichtend ist.

– VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Der letzte Teil beschreibt technische Anforderungen an Gerüste und anderen Gewerke im Bauvorhaben. Die Vorschriften in dieser Sammlung werden gleichzeitig als DIN-Normen veröffentlicht.

VOB/C – der für Gerüst-Bau relevante Teil der VOB

Als Gerüstbauer halten wir uns streng an die VOB/C und die darin enthaltene DIN 18451 für Gerüstbauarbeiten. In der DIN ist genau beschrieben, wie die Arbeiten ausgeführt und abgerechnet werden. Sie unterscheidet zwischen Nebenleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der erbrachten Leistung stehen (etwa der Wartung des Gerüstes) und besonderen Leistungen (zum Beispiel die Ausbesserung eines mangelhaften Untergrundes). Auch der Beginn und das Ende der Gebrauchsüberlassung eines Gerüstes wird nicht willkürlich gewählt, sondern ist in der DIN 18451 klar festgelegt.

Darüber hinaus regelt die VOB/C die Ermittlung von Maßen und Mengen, die ins Aufmaß für das Gerüst übernommen werden. In weiteren Blogbeiträgen erläutern wir an leicht verständlichen Beispielen, wie das Aufmaß im Einzelfall erfolgt. Bleiben Sie gespannt …