“Wir sind fertig, das Gerüst kann abgebaut werden.” Dieser Anruf vom Kunden sollte eigentlich den Auftrag beenden. Manchmal stellt er jedoch den Anfang einer längeren Auseinandersetzung dar; nämlich dann, wenn Sie bei näherer Inspektion zurückgelassene Dachziegel, Dämmmaterial oder Malerkübel in den Gerüstlagen vorfinden. Haften auch noch Mörtelreste am Gestänge, hilft ein Blick in die VOB bei der Klärung, wer die Säuberung einleiten muss. Einen kurzen Überblick lesen Sie hier.
Das Problem
Der Volksmund lehrt: “Wo gehobelt wird, da fallen Späne.” Jeder Gerüstbauer kennt die Bedingungen, die auf Baustellen herrschen und wird nicht erwarten, dass er sein Gerüst blitzeblank am Ende eines Auftrages zurückbekommt. Von Zeit zu Zeit melden Auftraggeber jedoch Arbeitsgerüste fertig zum Abbau, deren Verschmutzungsgrad das übliche Maß bei weitem überschreitet.
Der Schwarze Peter muss dabei nicht einmal beim Auftraggeber liegen. Häufig sind es Subunternehmer, Fremdarbeiter oder baufremde Personen, die das Gerüst in einem so schlechten Zustand hinterlassen. Hier muss der Gerüstbauer eine sensible Hand und logischen Menschenverstand bei der Auslegung der VOB beweisen. Die VOB gibt zwar vor, wer für die Reinigung verantwortlich ist, doch hängen oft Nachfolgeaufträge vom respektvollen Umgang mit dem Kunden ab.
Das sagt die VOB
Der Kommentar zur DIN 18451 stellt unter Punkt 4.2.23 klar: Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass ein Gerüst keine Verunreinigungen oder Verschmutzungen aufweist, die dem Abbau oder einer Wiederverwendung entgegenstehen. Befinden sich zum geplanten Abbautermin dennoch Mörtelreste oder Kunststoffputze an Rahmen oder Bohlen, sind sie dem Auftraggeber als Schaden anzuzeigen.
Dieser hat nun die Möglichkeit, die Verunreinigungen selber vom Gerüst zu entfernen oder uns als Gerüstbauer mit der Säuberung zu beauftragen. Die entstehenden Kosten einer beauftragten Reinigung dürfen Sie gemäß VOB als Besondere Leistung in Ihrer Endabrechnung geltend machen.
Umgang in der Praxis
Auftraggeber können Reinigungskosten meist von den eigentlichen Verursachern einbehalten. Zwischen Auftraggeber und Gerüstbauer funktioniert die Anmeldung einer notwendigen Reinigung daher überwiegend problemlos. Gewöhnen Sie sich dennoch an ein striktes Einhalten der VOB und beginnen Sie mit einer Reinigung erst dann, wenn der Auftraggeber diese abgenickt hat. So bleiben Sie im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen.
Wie wichtig die Reinigung vom Gerüst ist, zeigt der stetig steigende Anspruch, den Kunden an uns stellen. Ein sauberes Gerüst ist die Visitenkarte des Gerüstbauers, an ihm messen die Kunden das Gerüstbauunternehmen.