Über den Wolken mag die Freiheit grenzenlos sein, doch im Luftraum über dem eigenen Garten gelten strenge Regeln. Zumindest für Piloten, die dort mit ihren Drohnen zu einem Rundflug starten. Heute gebe ich einen kurzen Einblick in die Luftverkehrsordnung und das Wissen, das bei einem Drohnenführerschein vermittelt wird.
Drohnen für den Gerüstbau
Ausschlaggebend für die Reise eines Gerüstbauers in die Welt der Luftfahrt ist unser Vorhaben, künftig die Gerüstbau-Planung mittels Drohnen zu unterstützen. Durch sogenannte “Unmanned Aerial Systems” oder kurz UAS wollen wir Bauwerke vermessen, Höhen in schwer zugänglichen Gebieten bestimmen und lückenhafte Übersichtspläne mit Luftbildern ergänzen.
Ziel ist es, die für die Planung angesetzten Zeiten zu minimieren und einen Sicherheitsgewinn für die Arbeiter an und auf den Gerüsten herauszuholen. Doch bevor ein UAS in die Luft steigen darf, gilt es für den Piloten erst einmal die Schulbank zu drücken. Im Mai 2018 habe ich selbst den Lehrgang absolviert.
Luftraumregelungen für Drohnen und Piloten
Eine Drohne zählt nur dann als “Spielzeug”, wenn sie innerhalb der eigenen vier Wände betrieben wird. Lässt der Pilot sie vom Balkon starten oder im Garten fliegen, ist sie ein Luftfahrzeug wie jedes andere. Die Drohne unterliegt dann den Regeln der Luftverkehrsordnung, an die sich der Pilot halten muss. Dazu muss er sie zuerst kennen.
Um einen Multikopter zu steuern, benötigt daher seit dem 01.10.2017 jeder einen Kenntnisnachweis der Luftfahrtregeln, eine Haftpflichtversicherung in der Mindesthöhe von einer Million Euro und eine feuerfeste Beschriftung am Fluggerät. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt noch eine Aufstiegserlaubnis hinzu, eine Sondergenehmigung für Nachtflüge oder ein erfolgreicher Funkkontakt mit dem nächstgelegenen Flughafen-Tower.
Der Drohnenführerschein
Den Drohnenführerschein benötigt jeder, der eine Drohne von mehr als 250 Gramm im öffentlichen Luftraum fliegen lassen möchte. Er dient als Kenntnisnachweis der Luftraumordnung. Zukünftige Piloten lernen in den Kursen, wie sie die nötigen Flugpläne erstellen, einschließlich Prüfung der Luftraumstruktur anhand von Karten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO.
Nur so ist sichergestellt, dass Piloten Fachbegriffe wie Sera, Sora, AGL und VFR in den Karten korrekt deuten, maximal zulässige Flughöhen einhalten und Verfahren zur Risikobewertung gewissenhaft durchführen. Zumindest die Risikobewertung ist für uns Gerüstbauer kein Fremdwort.
Was es zu beachten gilt
Der Luftraum in Deutschland ist je nach Entfernung zu schützenswerten Regionen und Flughöhe in unterschiedliche Luftraumklassen von C (Charlie) bis G (Golf) aufgeteilt. Zum Beispiel befindet sich im Umkreis von 1,5 Kilometern um einen Flughafen herum eine generelle Flugverbotszone für Drohnen. Diese Kontrollzonen werden koordiniert von der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS).
Auf Flugbeschränkungsgebiete können Drohnenpiloten überall stoßen, sogar auf solche, die sich stündlich ändern. Internetseiten wie www.milais.org oder secais.dfs.de geben hierüber Auskunft. Jeder Pilot ist gut beraten, diese Seiten vor einem geplanten Flug zu prüfen.
Fazit
So viel Spaß der Umgang mit einer Drohne auch macht, so viel Verantwortungsbewusstsein fordert er von seinem Piloten. Mit korrekter Kennzeichnung, sorgfältiger Schulung und gewissenhafter Planung kann eine Drohne aber auch erhebliche Arbeitserleichterungen im Gerüstbau bieten. So kommt auch der Spaß nicht zu kurz.
Schönen Flug, Ingolf Stuber