Füllstabsgeländer bieten Kindern Sicherheit

Kinder machen die ganze Welt zu ihrem Spielplatz. Eine Fluchttreppe oder eine Fußgängerüberführung aus Gerüstteilen ist da natürlich besonders verlockend und wird schnell zum Klettergerüst umfunktioniert. Wie viel Spaß macht es doch, durch ein Geländer zu schlüpfen, durch das ein Erwachsener nicht mehr passen würde. Leider lauert dahinter oft ein Abgrund und das kann für die kleinen Entdecker schnell gefährlich werden.

Damit ein Geländer nicht zur lebensgefährlichen Falle für Kinder wird, gibt es die DIN 18065. Sie schreibt vor: Ist in Gebäuden mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen, darf der Abstand zwischen Geländerteilen nicht mehr als 12 Zentimeter betragen. Zusätzlich muss verhindert werden, das Geländer einfach überklettert werden kann.

Kindersicherheit ist Vorschrift

Der Gerüstbau ist damit in der Pflicht: Werden Fluchttreppentürme, Fußgängerüberführungen oder ähnliches errichtet, müssen entsprechende Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.

Realisieren lässt sich eine solche Lösung durch ein spezielles kindersicheres Geländer, auch Füllstabsgeländer genannt. Die dicht gesetzten, senkrechten Stäbe an den Geländerteilen verhindern hier, dass sich Kinder einfach durchzwängen und auf der anderen Seite in Gefahr geraten.

Für noch mehr Sicherheit lässt sich das Füllstabsgeländer mit zusätzlichen Maßnahmen kombinieren. So kann zum Beispiel ein separater Kinderhandlauf angebracht werden.

Kindersichere Geländer in der Praxis – zwei Beispiele:

  • Bahnhof Güterglück bei Magdeburg
    Hier wurde eine Fußgängerüberführung mit zwei Treppentürmen kindersicher ausgebaut. In allen Bereichen wurden Füllstabsgeländer eingesetzt, auch im Fußbereich der Treppe und für die Absturzsicherung an einem Graben. Ein doppelter Kinderhandlauf bietet den jüngsten Treppenbenutzern zusätzlichen Halt.
  • Frankfurt Jakobbrunnenstraße
    Fluchttreppenturm inklusive Füllstabsgeländer

 

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