19„Wenn ich mich später selbstständig machen will, brauche ich dafür eigentlich einen Meisterbrief? Und was muss ich dafür können?” Das fragen junge Gerüstbauer immer wieder, die bei der Gemeinhardt Service GmbH Spezial-Gerüstbau eine Ausbildung beginnen. Heute wollen wir Klarheit schaffen.
Es ist tatsächlich so: Wer ein Gerüstbau-Unternehmen gründen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass ein solcher Handwerksbetrieb nur nach erfolgter Meisterprüfung geführt werden darf. Diese sogenannte Meisterpflicht ist die Regel in Handwerksberufen.
Interessant: Für den Gerüstbau besteht sie Meisterpflicht erst seit 1998. In diesem Jahr wurde das Gerüstbau-Handwerk in die Anlage A der Handwerksordnung (HWO) aufgenommen. Der Gerüstbau ist damit ein sehr junges Handwerk mit Meisterpflicht.
Gerüstbau-Unternehmen gründen? Meister muss sein
Was viele nicht wissen: Es gibt durchaus Wege, einen Gerüstbau-Betrieb zu gründen, ohne selbst Gerüstbaumeister zu werden. An der Meisterpflicht kommen Sie nicht vorbei. Diese Vorgabe erfüllen Sie aber auch, wenn Sie als Chef des Unternehmens einen Gerüstbaumeister einstellen.
Sie haben bereits einen Meisterbrief in einem anderen Handwerk? Auch dann können Sie einen eigenen Gerüstbau-Betrieb führen. Das gleiche gilt, wenn Sie sechs Jahre als Gerüstbauer gearbeitet haben. Allerdings müssen Sie mindestens vier Jahre davon in leitender Funktion tätig gewesen werden.
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Eine weitere Ausnahme macht die Handwerkskammer für gründungswillige Gerüstbauer, die keinen Meisterbrief besitzen: Verfügen Sie über die Fähigkeiten eines Gerüstbaumeisters, stellt eine Meisterprüfung jedoch, aus welchen Gründen auch immer, eine unzumutbare Belastung dar – auch dann kann Ihnen die Führung eines Betriebs erlaubt sein.
Ihr Weg zum Gerüstbau-Meister
Viele unserer jungen Gerüstbauer entscheiden sich jedoch für den klassischen Weg: Sie wollen selbst Gerüstbau-Meister werden. Dazu müssen sie eine Meisterprüfung absolvieren – und auch sie ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, müssen sie zunächst eine Gesellenprüfung bestanden haben: entweder im Gerüstbau – oder auch in einem anderen Handwerk. In diesem Fall müssen sie allerdings zusätzlich 2 bis 3 Jahre als Gerüstbauer gearbeitet haben. Dies gilt auch, wenn sie eine erfolgreichen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorweisen können.
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Können Sie an einer dieser Voraussetzungen einen Haken machen? Dann steht Ihnen der Weg zur Meisterprüfung offen. An einer Meisterschule absolvieren Sie eine Vollzeit-Meisterausbildung. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse in Theorie und Praxis, aber auch in den wirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Aspekten Ihres Berufs. Und Sie lernen, den Gerüstbau-Nachwuchs verantwortungsbewusst heranzubilden.
Für die Meisterprüfung selbst stellen einen Antrag bei der Handwerkskammer, die sie anschließend zur Prüfung einlädt. Diese Prüfung ist dreiteilig und für jeden Teil werden Gebühren fällig. Haben Sie in allen drei Teilen ihr Können bewiesen – dann dürfen Sie sich Gerüstbau-Meister nennen. Und haben zugleich einen wesentlichen Schritt zum eigenen Unternehmen getan.
Haben Sie Lust auf eine Ausbildung zum Gerüstbauer? Wollen Sie es vielleicht sogar zum Meister schaffen? Dann ist die Gemeinhardt Service GmbH Spezial-Gerüstbau Ihr Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns.