Daueranker

Laut der Fachinformation Gerüste für Arbeiten an Fassaden mit Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) darf bei Ein – und Zweifamilienhäuser bei Gebäuden, deren Traufhöhe 8 m nicht über schreitet, kann auf den Einbau von Dauerankern verzichtet werden. Die Standsicherheit des Gerüstes kann durch konstruktive Maßnahmen gewährleistet werden.