Übermessen von Öffnungen

Arbeitsgerüste nach Flächenmaß, Übermessen von Öffnungen

Aufmaßfläche Gerüst: Fa = L x H

Bei der Abrechnung nach Flächenmaß wird die überbrückte Fläche, z.B. eine freigehaltene Einfahrt, bei der Abrechnungsfläche nicht abgezogen. Nach Abschnitt 5.2.1 werden Öffnungen in der eingerüsteten Fläche übermessen. Zudem geht dies aus der Definition der Standfläche hervor. Die Standfläche eines Gerüstes ist die Fläche, die zur Aufnahme der Lasten aus der Gerüstkonstruktion, zur Ableitung der Kräfte in das Bauwerk oder, wie hier, in den Baugrund dient.

Aus Gründen der Klarheit sollte die Überbrückung, z. B. mit Gitterträgern, als Zulage zu der Gerüstkonstruktion gesondert ausgeschrieben und abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt nach Längenmaß oder Anzahl. Im Falle der Abrechnung nach Längenmaß wird entsprechend Abschnitt 5.7 die Länge L1 der Überbrückung durch das lichte Maß zwischen den Auflagern bestimmt. Aber auch bei gesonderter Abrechnung der Überbrückung als Zulage wird bei der Abrechnungsfläche die überbrückte Fläche nicht abgezogen.

Aufmaßfläche Gerüst:
Fa = L x H

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