Dauerverankerungen bei WDVS an Fassaden

 

 

Der Daueranker verbleibt im Bauwerk und ist Bestandteil Planung der der Fassade.

Dauerhaft eingebaute Verankerungssysteme für Fassadengerüste
(Daueranker) bestehen aus ein- oder mehrteiligen Bauteilen. Die von
verschiedenen Herstellern angebotenen mehrteiligen Systeme bestehen
meist aus einer Grundplatte, die mit einer oder mehreren
Schrauben und bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln am Bauwerk
dauerhaft befestigt wird, und einem Distanzstück, dessen Länge der
Dämmstärke angepasst ist. Am Distanzstück wird schließlich eine
kurze Ringösenschraube mit metrischem Gewinde eingedreht, an der
der Gerüstbauer seinen Gerüsthalter befestigen kann. Je nach Bauart
verbleibt die Grundplatte am Bauwerk und das Distanzstück sowie
die Ringösenschraube mit metrischem Gewinde werden beim Rückbau
des Gerüstes demontiert und bleiben – nebst Verankerungsplan –
in der Obhut des Bauherrn.

Dauerhafte Verankerungssysteme sind fachgerecht und entsprechend
DiN 4426 [8] durch den Bauherrn zu planen. ihre Lage ist durch den
Fachplaner in einem Verankerungsplan vorzugeben und vom ausführenden
Fachunternehmen zu dokumentieren.
Der einbau dieser Dauergerüstanker muss von geeigneten und dafür
eingerichteten Betrieben realisiert werden und ist immer eine besondere
Leistung. Sie muss gesondert ausgeschrieben und vergütet
werden; dies gilt auch für die erstellung des Verankerungsplans
(siehe auch ATV DiN 18451 [5] Abschnitt 4.2.18 sowie ATV DiN 18345
[2] Abschnitt 4.2.4). Die Betriebe müssen sowohl in Bezug auf die
Sachmittel als auch personell darauf eingerichtet sein.

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