Die Leistungsbeschreibung / Das LV

Gerüstbau ohne Missverständnisse – Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung

Der Schlüssel für die gute Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und dem Gerüstbau-Unternehmen liegt in einem sauber formulierten Leistungsverzeichnis. Es dient als Grundlage der Leistungsbeschreibung und enthält eine genaue Beschreibung der durchzuführenden Arbeiten. Wir beleuchten die Punkte, die in der Leistungsbeschreibung besonders wichtig sind.

Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung im Gerüstbau

Eine VOB-gerechte Leistungsbeschreibung ist vollständig, technisch aktuell und beschreibt alle Leistungspositionen in eindeutiger Weise. Das Leistungsverzeichnis ist der tabellarische Teil der Leistungsbeschreibung, der sämtliche Leistungen für den Gerüstbau als Einzelpositionen aufführt.

Leistungsbeschreibungen in der Gerüstbaupraxis sind ähnlich denen anderer Bauvorhaben. Preise und Fristen müssen eindeutig genannt sein, wie auch die Lage der Baustelle, Angaben zum Objekt, Zufahrtsmöglichkeiten und Umgebungsbedingungen. Speziell für den Gerüstbau sind hingegen Angaben zur Gebäudehöhe und -geometrie, zu Zugängen und zu Gewerken.

Was gehört in das Leistungsverzeichnis?

Es gilt, jede zu erbringende Leistungsposition so ausführlich zu beschreiben, dass keine Missverständnisse auftreten. Insbesondere gehört dazu, alle Besonderheiten der Baustelle zu erwähnen. Falls beispielsweise besondere Anforderungen an die Arbeitskleidung erforderlich sind oder eine Atemschutzmaske getragen werden muss, so gehören diese erschwerenden Bedingungen mit in die Beschreibung.

Nicht hinein gehören dagegen Bedarfspositionen. Eine Bedarfsposition ist eine Leistung, die erfahrungsgemäß erforderlich werden kann, über die zum Zeitpunkt der Erstellung des Leistungsverzeichnisses aber noch kein konkreter Bedarf abzusehen ist.

Wie wird eine Position im Leistungsverzeichnis beschrieben?

Im Leistungsverzeichnis stehen in tabellarischer Form:
– Positions-Nummer
– Mengenangabe
– Mengeneinheit
– beschreibender Langtext
– beschreibender Kurztext (optional)
– Einheitspreis (EP)
– Gesamtpreis (Menge x EP)

Der beschreibende Langtext darf sich dabei nicht auf spezifische Produkte beziehen. Der Kurztext ist optional, hilft jedoch dabei, in anderen Dokumenten, wie zum Beispiel der Rechnung, einzelne Positionen klar zu referenzieren.

Hinweise aus der Gerüstbau-Praxis

Vor jedem Gerüstbau-Angebot sollte vom Auftraggeber ein Bodengutachten abgefragt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede auch nur vermutete Erschwerung der Bedingungen anzugeben. Genauso muss der Auftraggeber Abnahmestellen für Wasser und Energie bereitstellen. Die darüber abgenommenen Mengen darf er dem Auftragnehmer in Rechnung stellen.

Zuletzt ist es wichtig, im Leistungsverzeichnis eigene Positionen für Bauleistungen und Gerüstbauleistungen zu vergeben und sie getrennt zu halten, wie auch Nebenleistungen von besonderen Leistungen zu trennen sind. Bleiben Sie beim Leistungsverzeichnis auf der sicheren Seite und vertrauen Sie auf unsere Erfahrung aus über 100 Jahren Gerüstbau-Tradition.