Abrechnungseinheiten für das Gerüst – der Schlüssel zur Transparenz

Deutsche sind penibel genau; das ist die vorherrschende Meinung vieler Bauherren aus dem Ausland, die zum ersten Mal mit den Abrechnungseinheiten der VOB in Kontakt kommen. Und damit haben sie Recht, denn in der Genauigkeit liegt unsere Stärke. Eine präzise Abrechnung erhöht die Transparenz, was im Gegenzug das Vertrauen in den Gerüstbau stärkt.

Ein Gerüst in Zahlen

Damit Kunden genau wissen, für welche Leistungen sie bezahlen, müssen sie und der Gerüstbauer ein gemeinsames Verständnis für Dimensionen und Zeiten aufbringen. Als Grundlage dienen die Dimensionsvorgaben der VOB. Je nach Gerüst und Arbeitsaufwand fordert die VOB Längenmaße, Flächenmaße oder Raummaße, ergänzt durch Zeitmaße oder Stückzahlen.

Meist reicht der normale Menschenverstand für die Einordnung aus, dass ein Laufsteg in Metern abzurechnen ist, ein Fassadengerüst in Quadratmetern und ein Raumgerüst in Kubikmetern. Stückzahlen und Pauschalen hingegen erfordern eine genaue Beschreibung dessen, was die jeweiligen Abrechnungspunkte exakt beinhalten.

Die Abrechnungseinheiten der VOB

Die VOB gibt für ein Gerüst vier Grundeinheiten vor: Der Meter (m) ist für alle Längenmaße verbindlich. Quadratmeter (qm) sind anzugeben, wenn Sie flächenhafte Objekte oder Fassaden einrüsten. Für die Größe komplexer Strukturen mit einem gewissen Volumen ist der Kubikmeter (cbm) vorgesehen. Ganzheitliche Strukturen, die sich in ihren Maßen nicht wesentlich verändern, sollen gemäß VOB im Ganzen als Stück (St) abgerechnet werden.

Neben den Einheiten der VOB für Gerüst-Dimensionen sind weitere Abrechnungseinheiten erforderlich, die besondere Situationen im Gerüstbau berücksichtigen. Bei einigen Arbeiten unterscheidet sich der Zeitaufwand je nach vorgefundener Situation. Diese Arbeiten sind in Stunden (h) abzurechnen. Dagegen ist der Steigmeter (stgm) ein sinnvolles Längenmaß für Konstruktionen, die in besonderem Maße in die Höhe gebaut werden.

Zum Schluss bleibt noch die Pauschale (psch) zu erwähnen. Sie fasst unterschiedliche Arbeiten und benötigte Materialien zu einer Abrechnungseinheit zusammen.

Die praktische Anwendung der VOB

Recht einfach sind Längenmaße zu ermitteln. Sie geben den Aufwand bei Überbrückungen, Konsolen, Innengeländern, Laufstegen und Fußgängertunneln wieder.

Schwieriger wird es bei Fassadengerüsten und anderen flächenhaften Einrüstungen. Unterteilt nach Arbeitsgerüst, Schutzgerüst, Wetterschutzdach oder Gerüstbekleidung ist ein sorgfältiges Aufmaß zur Ermittlung der Flächenmaße notwendig.

Bei der Volumenermittlung von Raumgerüsten oder Traggerüsten fällt der Vermessungsaufwand noch größer aus. Das gilt vor allem dort, wo ungewöhnliche Gebäudeformen dem Gerüstbauer alles abverlangen.

Wichtig bei Pauschalen und oder einer Gebrauchsüberlassung ist, dass die darin enthaltenen Leistungen so präzise wie möglich aufgeführt werden. Dem Kunden muss verständlich sein, ob hier Quadratmeter pro Tag, Woche oder Monat abgerechnet werden und wie groß das in der Pauschale erwähnte Gerüst wirklich ist. So stellen Sie Transparenz in jeder Abrechnung her.