Gerüst

Ich bin fassungslos: Dieses „Gerüst“ müssen Sie einfach gesehen haben

Ein Horror für jeden Gerüstbauer.

Und wäre ich nicht selbst davor gestanden, ich hätte es nicht geglaubt: Ein freistehendes Gerüst, fünf Meter hoch und siebzig Zentimeter breit. Um es zu stabilisieren, hatte man in die unterste Lage einen gefüllten 1000-Liter-Wassertank gestellt. Die ganze Konstruktion stand auf teilweise unbefestigtem Boden.

Meine drei Fragen lauten nun: Welche Fahrlässigkeiten hat sich der Erbauer dieses Gebildes erlaubt? Was kann passieren? Und was droht in diesem Fall dem Verursacher und dem Betreiber eines solchen Gerüstes?

Als erstes fiel mir der Wassertank auf: Was wäre, wenn er ein Loch hätte? Das Wasser würde auslaufen und mit der Stabilisierung wäre es vorbei. Das Gerüst könnte dann schon von einem Windstoß umgeworfen werden.

Genau aus diesem Grund dürfen flüssige Baustoffe auf keinen Fall als Ballast verwendet werden. Aber auch kein sandgefüllter Big Sack. Denn der könnte ebenfalls beschädigt werden und auslaufen.

Als Ballast sind deshalb im Gerüstbau nur feste Baustoffe erlaubt, zum Beispiel Stahlträger, Betonplatten oder ähnliches.

Pfusch am Gerüstbau: Es kommt noch schlimmer

Der Wassertank war in keiner Weise gegen Verschieben oder Herunterfallen gesichert. Ganz zu schweigen von der Materialbeanspruchung, die in diesem Fall weit überschritten war.

Dazu stand das Gerüst wie gesagt auf teilweise unbefestigtem Grund. Wenn ich so eine große Last in den Boden einleite, dann brauche ich eine solide Gründung mit ordentlichen Lastverteilern. Erst dadurch ist die nötige Stabilität gewährleistet.

Insgesamt ein abschreckendes Beispiel. Und dazu kein Einzelfall.

Vielmehr beobachten wir es bei unserer täglichen Arbeit immer wieder: Handwerker wie Maler oder Dachdecker errichten auf eigene Faust gewagte Sonderkonstruktionen aus Fassadengerüsten.

Bei uns als professionellen Spezialgerüstbauern ist es selbstverständlich, für eine solche Konstruktion eine Statik zu erstellen.

Aber wir stoßen immer wieder auf Gerüste, bei denen von Statik überhaupt keine Rede sein kann. Die Ersteller solcher Gerüste haben sich vor ihrer Arbeit ganz offensichtlich keine Gedanken gemacht.

Wir wollen gar nicht daran denken, dass sich bei einer öffentlichen Veranstaltungen Personen neben diesen Wackelkandidaten aufhalten könnten.

Offenbar ahnen die Ersteller ebenso wenig wie die Betreiber solcher Gerüste, dass sie sich mit einem Bein schon im Gefängnis befinden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – dieser Grundsatz gilt auch im Gerüstbau.

Ein professionelles Gerüst sieht anders aus

Traurig für uns als Gerüstbau-Unternehmen: Passiert tatsächlich ein Unglück, wird die Schuld auf unsere Branche geschoben. Die Beiträge der Berufsgenossenschaft werden erhöht, und das zu unseren Lasten.

Dabei hat das verunglückte Gerüst kein Gerüstbauer zu verantworten, sondern eben der Dachdecker oder Maler.

Was jetzt zu tun ist:

  • Wir brauchen strenge Kontrollen, wer die nötige Qualifikation besitzt, ein Gerüst aufzustellen.
  • Es muss geprüft werden, ob ein Gerüst seine Anforderungen hinsichtlich Stabilität und Sicherheit erfüllt.
  • Aber auch Sie als Auftraggeber können dazu beitragen, dass keine Menschen durch unzulängliche Gerüste in Gefahr geraten – und bei einem Unfall womöglich Sie es sind, der für den Schaden haftet.

Achten Sie also sorgfältig darauf, ob das Gerüst für Ihr Projekt von einem professionellen, erfahrenen und verantwortungsbewussten Gerüstbauer erstellt wird. Verlangen Sie wenn nötig Nachweise und Referenzen.

Gerne erzählen wir Ihnen mehr darüber, nach welchen Qualitätsmaßstäben wir bei der Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH arbeiten. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.