Diese Sicherheitsvorschriften gelten auch für den Gerüstbau
Ein Gerüstbauer muss sich am Arbeitsplatz vor Unfällen schützen – das ist eine Binsenweisheit. Nicht jeder weiß: Rund um den Gerüstbau kann und muss noch viel mehr für die Sicherheit getan werden. Zum Beispiel, wenn Gabelstapler im Einsatz sind – so wie bei der Gemeinhardt Service GmbH in Roßwein bei Dresden. Wir prüfen regelmäßig, ob in unserem Fuhrpark alles ok ist. Sicherheit hat Priorität im Gerüstbau und Spezialgerüstbau.
Einmal jährlich müssen wir alle unsere Arbeitsmittel überprüfen –und zu diesen Arbeitsmitteln gehören eben auch unsere Gabelstapler. Was genau wir für die Sicherheit unternehmen müssen, steht in der Unfallverhütungsvorschrift (VSG 3.1, § 17) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG. Dort heißt es sinngemäß: Die Sicherheitsprüfung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Verantwortlich ist eine sachkundig befähigte Person. Ein Unternehmen kann dafür zum Beispiel eine Werkstatt beauftragen, die sich auf solche Prüfungen spezialisiert hat.
Gerüstbau: Sicherheitsprüfungen verringern Risiken beim Einsatz von Gabelstaplern
Nicht nur der Gesetzgeber fordert, Gabelstapler regelmäßig zu prüfen. Auch der Hersteller sieht eine regelmäßige Inspektion und Wartung seiner Fahrzeuge vor. Im einem sogenannten Serviceplan listet er auf, was alles getan werden muss, damit der Gabelstapler einwandfrei läuft und das Risiko von Unfällen möglichst klein gehalten wird.
Und das nicht nur auf dem Betriebsgelände: Beim Bewegen von Lasten nutzt ein Gabelstaplerfahrer im Gerüstbau gerne mal öffentliche Straßen. Ist das der Fall, heißt es aufpassen: Denn in diesem Moment gelten für Fahrer und Fahrzeug die gesetzlichen Regeln für den Straßenverkehr.
Zwar macht der Gesetzgeber unter Umständen ein paar Ausnahmen von den üblichen Vorschriften. Stapler sind zwar Athleten, aber keine Sprinter. Bringt ein Gabelstapler zum Beispiel bauartbedingt nicht mehr als sechs Stundenkilometer auf die Straße? Dann ist keine Betriebserlaubnis nötig. Der Fahrzeug braucht kein Kennzeichen, wie etwa ein PKW. Und es muss nicht zum Fahrzeug-TÜV. Die üblichen Sicherheitschecks für Gabelstapler genügen.
Gabelstapler im Gerüstbau: Sicherheit hat oberste Priorität
Anders sieht es aus, wenn der Gabelstapler bis zu 20 Stundenkilometer schafft. Dann hat sich der Halter um eine Betriebserlaubnis zu bemühen. Wie bei allen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen muss er ein Schild mit der Höchstgeschwindigkeit anbringen – eins ans Heck und je eins an beide Seiten des Staplers. An die linke Seite gehören außerdem gut leserlich Name und Anschrift des Halters.
Etwas mehr Aufwand und auch Kosten kommen auf ihn zu, wenn der Gabelstapler mehr als 20 Stundenkilometer schnell fährt. Dann benötigt das Fahrzeug nämlich ein eigenes Kennzeichen. Auch der regelmäßige Besuch beim TÜV bleibt dem Halter nicht erspart.
Wir bei der Gemeinhardt Service GmbH sind der festen Überzeugung: Wenn es um die Sicherheit unserer Mitarbeiter und anderer Menschen geht, sind ein paar Extrarunden gerechtfertigt.
Wir machen die Arbeit am Gerüst sicherer. Wollen Sie mehr darüber erfahren? Dann sprechen Sie mit uns.