Startschuss für die überarbeiteten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV): Am 5. Oktober 2023 sind die neuen Regelungen in Kraft getreten. Viele Gerüstbauer und Auftraggeber fragen sich nun, was die neuen Normen bringen und wie sie umzusetzen sind. Wie bisher sind auch die neuen Vorgaben maßgeblich für die Ausschreibung und Abrechnung von Gerüstbauleistungen. Auch die Gemeinhardt Service GmbH Spezial-Gerüstbau hat sich das überarbeitete Regelwerk angesehen. Wie wir es einschätzen und welchen Handlungsbedarf wir sehen, das fassen wir hier zusammen.
Eines vorweg: Die ATV wurden geschaffen, um der Baubranche und ihren Auftraggebern verlässliche Grundlagen an die Hand geben, wie Bauleistungen abzurechnen sind. Sicherheit und Klarheit für beide Seiten, das war das Ziel. Doch als zum letzten Mal 2015/16 eine neue ATV veröffentlicht wurde, blieben viele Fragen offen. Vor allem die Abrechnung von Gerüstbauleistungen nach Funktion und Verwendungszweck sorgte für Verwirrung: So wurden auf der einen Seite Arbeits- und Schutzgerüst von den technischen Normen der DIN 12811-1 und DIN 4420-1 verbunden, die ATV forderte dagegen eine nach Funktion getrennte Abrechnung.
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Die neuen ATV sorgen für mehr Durchblick bei der Abrechnung von Leistungen im Gerüstbau
Die Verantwortlichen nahmen die Kritik ernst und besserten nach. Muss jetzt wieder umgedacht werden bei der Berechnung von Gerüstleistungen? Zum Glück nicht: Die Macher der ATV haben Augenmaß bewiesen und viele bewährte Regelungen beibehalten. Zwar muss man sich mit etlichen Konkretisierungen und Differenzierungen auseinandersetzen. Sie sorgen aber im Großen und Ganzen tatsächlich für mehr Transparenz und Sicherheit.
Die ATV wurde an vielen Stellen nachjustiert. Ein paar aus unserer Sicht besonders relevante Punkte wollen wir hier herausgreifen.
Neu aufgenommen in den Leistungskatalog wurden zum Beispiel erschwerende Umstände beim Aufbau und Transport, etwa durch Treppen, unbefestigte Wege und Engstellen. Berücksichtigt werden nun auch nötige Sicherungsmaßnahmen für öffentliche Verkehrswege und für den Baustellenverkehr, inklusive erforderlicher Genehmigungen.
Spannend finden wir auch, dass laut ATV der Auftraggeber jetzt dafür sorgen muss, dass das Gerüst „schonend und pfleglich“ behandelt wird. Das Gerüst darf nicht verändert werden, es dürfen keine Teile ausgebaut oder Schutzeinrichtungen entfernt werden. Ein Plus für die Sicherheit ist auch, dass nun eine Gebrauchsanweisung für das Gerüst übergeben werden muss.
Neu sortiert und ergänzt wurden auch die Verfahrensweisen der Gebrauchsüberlassung. So sieht die ATV den Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten und die Gebrauchsüberlassung jetzt als getrennte Leistungen. Gleichzeitig entfällt auch die Aufteilung nach Grundeinsatzzeit und darauffolgender Gebrauchsüberlassung. Montage und Gerüstnutzung werden nun von vornherein getrennt ausgeschrieben und abgerechnet.
Änderungen gibt es auch beim Umgang mit Gerüstergänzungen. Bei der Gemeinhardt Service GmbH Spezial-Gerüstbau sind wir unter anderem auf Schutzmaßnahmen, Überbrückungen, Gerüsttreppen und Treppentürme spezialisiert. Viele dieser Konstruktionen sorgen für mehr Sicherheit am Bau. Wir freuen uns deshalb, dass diese Leistungen entsprechend wertgeschätzt und nun unabhängig vom Gerüst abgerechnet werden. Das schafft Transparenz und Fairness für alle.
ATV: Im Zweifelsfall einen Experten fragen
Genau ansehen sollten Sie sich auch, wie die ATV die Leistungsermittlung anhand von Gerüstmaßen regelt: Sie müssen nun nicht mehr rätseln, ob die Maße der eingerüsteten Fläche oder die Gerüstmaße ausschlaggebend sind, und ob es sich um ein Arbeits- oder ein Schutzgerüst handelt. Mit der überarbeiteten ATV sind nun nur noch die technisch erforderlichen Maße an den Gerüst-Außenseiten von Belang.
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Bitte beachten Sie: Dies ist nur ein grober Überblick zur überarbeiteten ATV. Wer ein Gerüst baut oder ein Gerüst beauftragt, sollte auf jeden Fall einen genauen Blick auf die neuen Regelungen werfen.
Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und lassen Sie uns über die neue ATV sprechen.