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Vier Jahre TRBS 2121-1 – aber wer im Gerüstbau hält sich eigentlich an die Sicherheitsvorgaben?

Immer häufiger erlebe ich, dass meine Gerüstbauer und Bauleiter von der Gemeinhardt Service GmbH Spezial-Gerüstbau kopfschüttelnd vor der Baustelle zu mir ins Büro kommen: Während sie selbst die Vorgaben der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121-1) sorgfältig einhalten, scheinen sich andere Gerüstersteller nicht darum zu kümmern. Ich kann verstehen, dass sie frustriert sind, denn ich bin es auch. Besonders erschreckend: Warum wird von Seiten der Bau BG und vom Landesamt für Arbeitssicherheit nicht mehr durchgegriffen?

Verstehen Sie mich richtig: Ich kenne viele Gerüstbau-Anbieter, die ihre Gerüste streng nach TRBS 2121-1 errichten. Aber es sind unserer Schätzung nach nur ca. 85 Prozent aller Gerüstersteller, die sich wirklich an die Vorgaben halten. Dazu gehören Maler, Dachdecker, Putzer und Privatpersonen, aber auch die Gerüstbauer. Sehen Sie sich mal die Videos unter dem Hashtag #Gerüstbau auf Tiktok an. Sie werden staunen, besonders wenn Sie in einer Aufsichtsbehörde tätig sind.

Warum halten sich so viele nicht an die TRBS 2121-1?

Wir hatten bereits darüber berichtet: Die TRBS 2121-1 gibt klare Vorgaben, um die Sicherheit bei der Arbeit auf den Gerüst zu verbessern. Und diese Regeln halten wir als Spezialgerüstbauer auch für absolut sinnvoll und notwendig. Schließlich geht es um die Gesundheit unserer Mitarbeiter und aller Beteiligten am Bau.

Um die TRBS 2121-1 einzuhalten, ist es zum Beispiel nötig:

  • eine Montageanleitung zu erstellen
  • die technischen Möglichkeiten zur Absturzsicherung auszunutzen, besonders den Seitenschutz
  • schon bei der Gerüstmontage ausreichend zu sichern
  • am Einsatzort immer eine Ausrüstung zur Rettung von Abgestürzten mitzuführen
  • Helme mit Kinnriemen gemäß der DIN EN 397 zu verwenden
  • Ab einer bestimmten Höhe nur noch Treppen, Aufzüge oder Transportbühnen als Zugang einzusetzen
  • nur feste Baustoffe wie Stahl oder Beton als Ballast zu verwenden

Passt zum Thema: Ihre Baustelle wird sicherer: So setzen wir die neuen Vorgaben der TRBS 2121 um.

Was uns gerade besonders nervt in Sachen Arbeitssicherheit und TRBS 2121-1

Die TRBS 2121-1 regelt ganz klar, dass der Nutzer vor jedem Betreten der Baustelle eine Abnahme des Gerüstes erstellen muss. Immer wieder müssen wir feststellen, dass andere Bauarbeiter oder Nutzer Veränderungen am Gerüst vornehmen. Aber noch niemals sind wir aufgefordert worden, das modifizierte Gerüst wiederherzustellen.

Meine Einschätzung: Die TRBS 2121-1 ist reines Papier (hier digital), das auf den Baustellen keine Bedeutung hat. Oder habe ich etwas überlesen? Gibt es etwa eine Übergangsfrist von 10 Jahren? Gerne dürfen Sie mich berichtigen.

Welche Erfahrungen haben Sie mit der TRBS 2121-1? Lassen Sie es mich wissen. Ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen.