Gerüst der Hausratversicherung melden

Bei einem Gerüstaufbau muss eine Meldung an die Hausratversicherung gehen:

Wenn die Fassade einer Immobilie saniert wird, muss meistens ein Gerüst aufgebaut werden. Woran aber die wenigsten Hauseigentümer, Vermieter und Mieter denken: Sie müssen den Gerüstaufbau ihrer Hausratversicherung melden.

Das der Gerüstaufbau auch Konsequenzen für die Versicherung haben kann, daran denken die wenigsten Eigentümer. Doch Hausbesitzer und Vermieter sind verpflichtet, ihre Hausratversicherungen darüber zu informieren, sobald ein Gerüst aufgestellt wird. Darauf weist der Bund der Versicherten e. V. (BdV) in einer Pressemitteilung zum Thema Hausratversicherung hin. Grund für die Meldepflicht: Mit der Baumaßnahme könne eine Gefahrerhöhung verbunden sein. Diebe hätten es leichter, über ein Gerüst in Häuser oder Wohnungen einzusteigen.

Kommt es zum Einbruchdiebstahl über das Gerüst und hat der Bewohner dessen Aufstellung nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Gesellschaft möglicherweise Leistungen kürzen oder sogar komplett streichen. Wenn Mieter sehen, dass ein Gerüst aufgebaut wird, sollten sie sofort ihren Versicherer davon in Kenntnis setzen, rät der BdV. Selbstnutzer von Wohneigentum müssen ihre Versicherungsgesellschaft schon vorab informieren. Zwar entscheidet laut BdV die Dauer der Baumaßnahme darüber, ob eine Gefahrerhöhung vorliegt. Melden sollten die Versicherungsnehmer den Vorgang dennoch und vor allem rechtzeitig. Die Versicherung informiert ihren Kunden dann über die weitere Vorgehensweise. Damit Ihr Eigentum auch bei Einbruchdiebstahl gedeckt ist, sollte es über die Hausratversicherung ausreichend gedeckt sein. Als Faustregel gilt eine Versicherungssumme von mindestens 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, bei gehobener Ausstattung sollten rund 800 Euro pro Quadratmeter zugrunde gelegt werden.

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